Rechtsprechung
LG Hamburg, 09.05.2008 - 408 O 55/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Wettbewerbsverstoß: Werbung für eine Bio-Limonade mit den Angaben "gut für den Körper", "ohne Zuckerzusatz" und "durstlöschender als der Marktführer"
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfügungsanspruch auf Unterlassung der Verwendung der Angabe "gut für den Körper" auf einem Getränketikett zu Werbezwecken; Reichweite des Verbots von gesundheitsbezogenen Angaben nach der Health-Claims-Verordnung; Hinweis auf die Bedeutung einer abwechslungsreichen und ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- absatzwirtschaft.de (Kurzinformation)
Bionade gegen Bios: Es geht um den Zucker in Erfrischungsgetränken
- diekmann-rechtsanwaelte.com (Kurzinformation)
LG Hamburg verbietet der Nordmann Gruppe auf Antrag von Bionade die Werbung mit irref?hrenden Aussagen f?r bios-Produkte
- kostenlose-urteile.de (Pressemitteilung)
"Bios"-Werbung "gut für den Körper" ist irreführend
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 19.09.2006 - C-356/04
VERGLEICHENDE WERBUNG DARF SICH AUF SORTIMENTE VON WAREN IN IHRER GESAMTHEIT …
Auszug aus LG Hamburg, 09.05.2008 - 408 O 55/08
Zudem muss in den Fällen, in denen die Werbebehauptung auf einer Verbraucherbefragung beruht, deren Quelle angegeben werden (vgl. EuGH GRUR 2007, 69, 74), damit der Tatsachenkern der Behauptung offenbart wird. - BGH, 05.02.2004 - I ZR 171/01
Genealogie der Düfte
Auszug aus LG Hamburg, 09.05.2008 - 408 O 55/08
Mag der Begriff der Eigenschaft bei der gebotenen weiten Auslegung (BGH GRUR 2004, 607 - Genealogie der Düfte) auch hier zu bejahen sein, so ist "durstlöschend" eine subjektive Empfindung, die in ihrer Allgemeinheit weder durch die Verbraucher selbst noch durch Sachverständige bewiesen werden kann. - BGH, 30.09.2004 - I ZR 14/02
"Stresstest"; Zulässigkeit vergleichender Werbung von Erzeugnissen unter extremen …
Auszug aus LG Hamburg, 09.05.2008 - 408 O 55/08
Das Erfordernis der Nachprüfbarkeit bezweckt die Überprüfbarkeit des Werbevergleichs auf seine sachliche Berechtigung hin (BGH GRUR 2005, 172, 175 - Stresstest).